Fresh Minder Nutzungsbedingungen

 

1. Was Sie mit Ihrer Software bekommen

Der Lizenzgeber überträgt Ihnen an Fresh Minder und dem dazugehörigen Handbuch Nutzungsrechte entsprechend den folgenden Bestimmungen dieser Nutzungsregeln. Im Falle einer Verletzung der Nutzungsregeln erlischt das Nutzungsrecht an der Software.

 

2. Was dürfen Sie mit der Software alles machen?

 
a) Lizenz und Kaufvertrag.

Der Lizenzgeber räumt Ihnen an der Software ein nicht ausschließliches und zeitlich unbegrenztes, unten näher bestimmtes Nutzungsrecht ein. Das Nutzungsrecht steht unter dem Vorbehalt der vollständigen Bezahlung. Der Lizenzgeber behält sich vor, die Lizenz bei Nichtbezahlung, 4 Wochen nach Rechnungsversand, zu sperren. Sämtliche Nutzungsrechte erlöschen bei Wandlung oder Rücktritt.

 
b) Was sie dürfen

Die Software darf auf einem einzelnen Arbeitsplatz installiert werden. Wird eine Version der Software in einem Netzwerk installiert, so darf sie genutzt werden, wenn eine der Anzahl der Arbeitsplätze, von denen die Software genutzt werden kann, entsprechende Zahl von Lizenzen für die Software erworben wurde. Die Software darf, z.B. bei einem Wechsel des Computers, auf einen neuen Computer übertragen werden, wenn die Software zuvor auf dem alten Computer deinstalliert wurde.

 

c) Was nicht zulässig ist.

Die Software ist urheberrechtlich geschütztes Eigentum der Lizenzgeber. Die Software darf nicht verändert, dekompiliert, disassembliert, entschlüsselt, extrahiert oder irgendwie anderweitig verändert werden. Das Programm oder Teile davon dürfen nicht an Dritte vermietet, verkauft, weiterlizenziert oder sonst in irgendeiner Form ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Lizenzgeber weitervermarktet werden.

 

d) Weitergabe der Software.

Sie dürfen Ihre gekaufte Software privat, aber nicht gewerblich veräußern, insbesondere weiterverkaufen oder verschenken, und insoweit Ihr Nutzungsrecht an der Software auf einen anderen übertragen. Ihre eigenen Nutzungsrechte an der Software erlöschen mit der Weitergabe. Sie müssen nach einer Weitergabe unverzüglich alle Programmdateien der Software von allen transportablen und festeingebauten Speichern (z.B. Festplatten, CD-ROM)  löschen, was auch Programmsicherungskopien und Datensicherungen einschließt. Ansonsten begehen Sie einen Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz!

 
e) Internet und Onlinedienste.

 Es ist nicht erlaubt, die Software in irgendeiner Form in Onlinedienste oder das Internet zu kopieren und/oder dort anderen zugänglich zu machen.

 
f) Sonstige Rechte.

 Der Lizenzgeber bleibt Verfügungsberechtigter aller sonstigen Rechte an der Software und dem dazugehörigen Handbuch. Das gilt auch dann, wenn in Ihrem Verantwortungsbereich vertragswidrige Änderungen vorgenommen werden oder die Software mit anderen Programmen verbunden wird.

 
g) Nutzung einzelner Elemente wie Bilder, Grafiken, Sounds.

BITTE BEACHTEN SIE: Solche Bilder, Grafiken, Sounds und Videos genießen grundsätzlich einen eigenen, von der Gesamtsoftware unabhängigen urheberrechtlichen Schutz. Eine öffentliche Wiedergabe und eine Verbreitung von Sounds unterliegt grundsätzlich der Vergütungspflicht an die GEMA, wenn nicht im Handbuch ausdrücklich etwas anderes gesagt ist. Für rechtliche Folgen irgendwelcher Art infolge einer gewerblichen, insbesondere entgeltlichen Nutzung durch Sie  können wir keinesfalls haften. Eine Übernahme solcher Elemente in eigene Programme, die Sie gewerblich und/oder entgeltlich verbreiten wollen, verletzt unsere urheberrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Schutzrechte.

 
h) Gesetzes- und sittenwidrige Verwendung.

Es ist absolut unzulässig, die Software oder einzelne Bilder, Grafiken, Sounds und Videos in irgendeiner Form für Arbeitsergebnisse zu nutzen, die nachhaltig geeignet sind, das herrschende allgemeine Sitten- und Anstandsgefühl in Deutschland oder einem anderen Staat oder die religiösen Anschauungen Dritter zu verletzen. Es ist insbesondere unzulässig, die vorgenannten Materialien für Arbeitsergebnisse mit pornografischen Inhalten oder für Arbeitsergebnisse mit Inhalten zu nutzen, die zum Rassenhass aufstacheln, die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrücken, die das Grausame oder Unmenschliche eines Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder die in einen Zusammenhang mit dem Verbreiten von Propagandamaterialien verfassungswidriger Organisationen oder einer Erstellung oder Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen stehen.

 
i) Kennzeichnungen.

Sie dürfen Kennzeichnungen, Markennamen, Copyright - Vermerke und Eigentumsangaben vom Lizenzgeber oder anderen Rechteinhabern nicht löschen, überschreiben oder anderweitig verändern. Dies gilt auch für das Handbuch und die Datenträger sowie für einzelne Bilder, Grafiken, Sounds und Videos.

 

 3. Gewährleistung

 a) Der Lizenzgeber gewährleistet innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, dass die Software auf Computeranlagen mit den auf der Verpackung der Software aufgeführten technischen Mindestanforderungen und großserienherstellerüblicher Konfiguration mit Standard- Markenkomponenten ablauffähig ist. Der Lizenzgeber steht weder ausdrücklich noch sinngemäß dafür ein, dass die Software bestimmte Anforderungen des Kunden erfüllt oder dass Sie mit dem Programm bestimmte Ergebnisse erzielen oder Probleme lösen können.

 

b) Software, die auf allen Computern mit allen denkbaren Konfigurationen problemlos funktioniert,   gibt es nicht. Die Gewährleistung umfasst daher nicht Funktionsbeeinträchtigungen, die infolge von Computerkomponenten (Hardware, insbesondere Motherboards, Grafikkarten und Soundkarten, die keine Standard- Markenkomponenten darstellen), infolge von anderen Programmen (insbesondere auch Treiber für Computerkomponenten, die keine Standard- Markenkomponenten darstellen), von Bedienungsfehlern, unsachgemäßer Behandlung oder vertragswidriger Benutzung  auftreten.

 

c) Die Gewährleistungsfrist (Garantiezeit) beträgt 1 Jahr. Sie beginnt mit der Übergabe der Software beim Kauf oder bei Versandkauf mit Übergabe an den Beförderer (Post oder Kurierdienst).

 

d) Im übrigen richtet sich die Gewährleistung nach den gesetzlichen Regeln.

 

4. Haftungsausschluss

Der Lizenzgeber ist nicht für Schäden verantwortlich, die durch den Anwender oder Dritte durch Verwendung oder Verbreitung der Software verursacht werden.

In keinem Fall ist der Lizenzgeber für entgangenen Umsatz oder Gewinn oder den Verlust von Daten oder für direkte, indirekte, spezielle logisch folgende, beiläufige oder einschließende Schadensersatzansprüche verantwortlich, die durch den Gebrauch oder durch die Unmöglichkeit des Gebrauchs der Software verursacht wurden, unabhängig von theoretisch bestehender möglicher Haftung, selbst, wenn der Lizenzgeber von der Möglichkeit solcher Schädigungen benachrichtigt worden ist.

 

Der Lizenzgeber empfiehlt die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen; bei besonders wichtigen Daten sollte die Sicherung täglich erfolgen.

 

5. Haftungsbegrenzung

Der Benutzer verwendet das Programm ausschließlich auf eigenes Risiko. Der Lizenzgeber haftet maximal bis zur Höhe der gezahlten Lizenzgebühr für mögliche Schäden, selbst, wenn der Lizenzgeber über die Möglichkeit solcher Schädigungen informiert worden ist. Diese Beschränkung gilt  auch für Ansprüche von Dritten.

 

6. Sonstiges

a) Diese Nutzungsregeln und alle Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung dieser Software unterliegen ausschließlich den Sachnormen des Rechts der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

 

b) Sollte sich eine der Bestimmungen dieser Nutzungsregeln als unzulässig erweisen, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle einer ungültigen Klausel oder im Falle einer Regelungslücke finden die Bestimmungen des Deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches über den Kauf (§§ 433 ff. BGB) ergänzende Anwendung.

 

 

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